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Das Archivierungsgesetz
Der Zugang zu Archiven wird in der Schweiz durch das Archivierungsgesetz (BGA) geregelt, das für die meisten Dossiers und Dokumente eine Sperrfrist von 30 Jahren vorschreibt. In einigen Fällen kann die Einsichtnahme in neuere Dokumente gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) direkt bei der öffentlichen Verwaltung beantragt werden.